Hier findet ihr relevante Informationen und die Festivalordnung zu „Auf Anfang!“. Alle Angaben ohne Gewähr.
Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Eventgeländes, stimmen alle Besucher:innen der Festivalordnung zu.
Hier findet ihr relevante Informationen und die Festivalordnung zu „Auf Anfang!“. Alle Angaben ohne Gewähr.
Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Eventgeländes, stimmen alle Besucher:innen der Festivalordnung zu.
Wir behalten uns das Recht vor, das Programm kurzfristig zu ändern. Diese Änderungen werden so früh wie möglich bekannt gegeben. Vor Ort werdet Ihr an den Infotafeln über Änderungen informiert.
Festival-Location
Dreschplatz, 55569 Auen (Ortsausgang Richtung Daubach)
ÖPNV ( Zug & Ruf-Bus)
Zwischen 10 und 20 Uhr fahren alle 2 Stunden Ruf-Busse zwischen Bad Sobernheim Bahnhof und Auen. Wenn ihr einen Ruf-Bus nehmen wollt, müsst ihr lediglich mindestens 60 Minuten vorher unter 06132-789616 anrufen.
Infos zum Ruf-Bus und den Fahrplänen unter www.krn-mobil.de und www.bahn.de
Parkplätze
Es gibt nur einen großen Parkplatz. Diesen erreicht man, wenn man vom Festivalgelände Richtung Daubach fährt und bei der nächsten Möglichkeit links abbiegt. Um den See herum dürfen lediglich Wohnmobile, Camping-Busse und Wohnwagen abgestellt werden. Diese müssen per Mail an info@initiative-fm.de angemeldet werden.
Sollte es zu irgendwelchen Grenzüberschreitungen in Form von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt kommen, oder ihr euch unwohl fühlt, könnt ihr jederzeit zu unseren Awareness-Personen am Festivalbüro kommen. Sie sind für alle Besucher*innen und Mitwirkende bei Überforderungssituationen, Grenzüberschreitungen oder Diskriminierungen da und unterstützen dabei, sich wieder sicherer und/oder wohler auf dem Festival zu fühlen. Ihr erkennt die Awareness-Personen an ihren farbigen Westen.
Freitag, 25.07.2025:
Samstag, 26.07.2025:
Kommt bitte unbedingt frühzeitig, das Programm ist von Beginn an großartig!
Campingtickets sind für 10,00 € im Online-Ticket-Shop erhältlich. Zzgl. ist ein Müllpfand in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Gegen Abgabe des gefüllten Müllbeutels, der an der Tages-/Abendkasse ausgegeben wird, wird das Müllpfand erstattet.
Wir richten einen beruhigten Bereich für Familien ein.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre brauchen keine Camping-Tickets.
Autos sind auf den Campingflächen nicht erlaubt. Diese könnt ihr auf dem Parkplatz abstellen. Ihr könnt aber am Campingplatz eure Sachen ausladen. Für Campingbusse, Wohnmobile und Wohnwagen haben wir ein gesonderte Stellplätze, die per Email an info@initiative-fm.de angemeldet werden müssen (nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit).
Bitte beachtet: Kein Feuer machen, keinen Dreck und Müll hinterlassen (Fläche wird landwirtschaftlich genutzt), keine Wertsachen im Zelt lassen (wir übernehmen keinerlei Haftung). Die Zeltwiese darf nicht mit Pkw befahren werden!
Bitte nehmt Rücksicht auf das Ruhebedürfnis anderer!
Das Zeltareal ist Teil des Veranstaltungsgeländes und der Zugang wird nur mit Eintrittsarmband gewährt.
Offenes Feuer auf der Zeltwiese ist strengstens verboten, auf Zuwiderhandlung erfolgt Platzverbot! Es wird Feuer-/Sicherheits-Patrouillen auf der Zeltwiese geben. Gaskocher und -Grills sind erlaubt.
Alle Arten von Stromaggregaten sind auf der Zeltwiese nicht erlaubt.
Lasst bitte keine Wertsachen in euren Zelten, ohne diese im Blick zu haben. Unser Security-Team wird regelmäßig Sicherheitsstreifen zur Kontrolle entsenden, aber dadurch kann natürlich nicht alles verhindert werden.
Zelte & Wohnwagen/Camping-Busse zusammen stellen?
ab Donnerstag, 24.07.2025 / 17 Uhr
Bis Sonntag, 27.07.2025 / 14 Uhr
In der Halle stehen euch Duschen zur Verfügung. Da wir nur einen Duschraum zur Verfügung haben, ist die Regelung wie folgt:
– ungerade Stunden: Frauen
– gerade Stunden: Männer
Die Sanitäter/innen des Deutschen Roten Kreuz stehen während der gesamten Veranstaltungsdauer zur Verfügung.
Vegane und vegetarische Gerichte, Eis, Pommes, Wurst, Burger etc.
Offenes Feuer ist sowohl auf dem Camping- als auch auf dem Festivalgelände absolut untersagt! Es kann Bereiche geben, in denen aus sicherheitstechnischen Gründen (etwa bei langanhaltender Dürre) Rauchverbote erlassen werden. Diese sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Benutzt beim Rauchen die aufgestellten Aschenbecher.
Wenn doch irgendwo ein Feuer ausbricht, informiert unverzüglich das Ordnungspersonal, auch wenn es scheint, dass das Feuer bereits unter Kontrolle oder gelöscht ist.
Während des Festivals werden professionelle Foto- und Filmaufnahmen gemacht, die wir zu Werbezwecken nutzen werden. Falls ihr ausdrücklich nicht gefilmt/fotografiert werden möchtet, sprecht bitte die Kameraleute darauf an und sie werden darauf achten, dass ihr nicht auf den Bildern zu sehen sein werdet. Aus selbigem Grund lasst eure Handys auch gerne in der Tasche beim tanzen 😉 Foto- und Videoaufnahmen sind für den privaten Gebrauch gestattet. Achtet allerdings darauf, dass sich Eure Mitmenschen dadurch nicht gestört fühlen.
Professionelles Equipment sowie Aufzeichnungsgeräte (z.B. Spiegelreflex, Digitalkameras mit Wechselobjektiven, Mp3-Recorder, Diktiergeräte usw.) sind verboten. Die Veröffentlichung von Mitschnitten ohne die Einwilligungen der Künstler:innen und des Veranstalters kann strafrechtlich verfolgt werden. Wir sind hier an Verträge mit den Akteuren, ihres Managements und/oder der Touragenturen gebunden. Zur Presseakkreditierung bitten wir um Kontaktaufnahme im Vorfeld.
Samstag- und Sonntagmorgen könnt ihr euch in schöner Atmosphäre im Gasthaus „Zum Jäger aus Kurpfalz“ (inkl. hervorragendem Weingut) für wenig Geld an einem reichen Frühstücksbuffet laben. Einfach 200m in den Ort rein und in die Restaurant-Meile „Zur feuchten Ecke“ einbiegen. Zum Gasthaus.
Weiter bietet auch Fräulein Zuckertopf auf dem Festivalgelände samstags und sonntags Frühstück an. .
Auen ist so wunderschön im Tal gelegen, dass es hier keinen bzw. nur minimalen Handyempfang gibt. Das ermöglicht eine Festivalatmosphäre ganz wie früher und passt natürlich hervorragend zu Auf Anfang! Im Festivalbüro stehen wir euch rund um die Uhr mit Informationen zur Verfügung. Hier haben wir Wlan und ein Festnetz-Telefon. Euch steht auch der Freifunk rund um die Halle zur Verfügung und wir versuchen zusätzlich, euch auch ein eigenes Netz zu stellen. Weiter gibt es im Ort noch ein öffentliches Karten-Telefon *dass es sowas noch gibt :-)*.
Die Mitnahme von Getränken auf das Festivalgelände ist verboten. Ihr könnt euch aber gerne leere Kunststoffflaschen mitbringen und diese auf dem Gelände auffüllen. Trinkwasser stellen wir euch natürlich zu jeder Zeit uneingeschränkt und kostenlos zur Verfügung.
Bitte denkt außerdem daran, dass wir auf die Getränkeeinnahmen angewiesen sind, um unsere Kosten zu decken.
Gewalt gegenüber Personen, der Bühne sowie der Technik, Absperrungen, oder Sonstiges wird nicht toleriert! Jede Art von Gewalt wird mit einem Platzverweis geahndet und der Verursacher muss mit rechtlichen Folgen rechnen und wird sofort vom Gelände verwiesen.
Sämtliche gewerblichen Tätigkeiten seitens der Festivalgäste sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Jeder Besucher haftet für von ihm verursachte Schäden. Bei Verlust des Festivalbändchens oder des Campingbändchens erfolgt kein Ersatz. Wir haften nicht für Schäden, die im Rahmen von Aufführungen entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für auf dem Festival- und Campinggelände verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände. Achtet bitte auf Eure Sachen und lasst keine Wertgegenstände im Zelt liegen.
Als Veranstalter ist unsere Haftung für eigenes und fremdes Handeln grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten), sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Das Hausrecht auf Festival- und Campinggelände liegt während des gesamten Festivals beim Veranstalter oder seinen beauftragten Dritten. Das sind das Sicherheitspersonal und der Brandschutzdienst. Deren Weisungen sind unbedingt Folge zu leisten.
Wiederholte Verstöße gegen die Festivalordnung führen zum Ausschluss vom Festival. Ebenso verhält es sich, wenn wiederholt die Anweisungen von Weisungsbefugten missachtet werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei Witterungsumständen, bei denen Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, zu unterbrechen oder abzubrechen. In diesem Fall gibt es kein Recht auf Rückerstattung.
Laute Geräusche, viele Menschen und Lichteffekte bedeuten immer Stress für ein Tier. Wir bitten euch, auch gemäß der regulären Richtlinien für öffentliche Veranstaltungen, euren Hund auf dem gesamten Festivalgelände (Zeltplatz und Festivalgelände) an der Leine zu halten. Am besten wäre es also, seinen Hund im gewohnten Umfeld zu lassen oder bei Bekannten für das Wochenende unterzubringen, damit sowohl Hund als auch Besitzer:in das Wochenende in vollen Zügen und ohne Stress genießen können. Solltet ihr euren Hund mitnehmen müssen, müsst ihr unbedingt darauf achten, dass die Hinterlassenschaften des Tieres eingesammelt werden. Bitte denkt an passende Beutel. Bei Bedarf gibt es beim Festivalbüro Nachschub.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre ist der Eintritt frei. Auch Camping-Tickets müssen erst ab 15 Jahre gekauft werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände und Campingplatz.
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahre) zu sorgen. Den Eltern obliegt die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem Festival.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Partyzettel (Download)
16- und 17-jährige Jugendliche dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit „Partyzettel“ sowie zeitgleich anwesenden Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände (inkl. Campingareal) aufhalten. Im „Partyzettel“ muss eine volljährige Aufsichtsperson mit Unterschrift aufgeführt sein, die während des gesamten Aufenthalts anwesend ist.
Yeay, unsere liebe Mara macht wie schon in den Vorjahren ein wunderbares Programm im Kinderzelt. Zudem wird der BDP Rheinland-Pfalz ein tolles Programm für die kleinen Festivalgäste anbieten. Die Zeiten geben wir noch bekannt.
Zwischen Campingplatz und Parkplatz gibt es eine Oase der Erfrischung. Kaltes klares Wasser speist hier die Auener Kneipp-Anlage.
Benutzt bitte – egal ob auf dem Festival- oder dem Campinggelände – die aufgestellten Mülleimer oder die Mülltüten, die Ihr kostenfrei am Einlass erhaltet. Solltet Ihr weitere Mülltüten benötigen, erhaltet Ihr diese ebenfalls kostenfrei am Infopoint. Die Mülltüten könnt Ihr am Sonntag und Montag abgeben.
Musikanlagen und laute Stromerzeuger sind auf Park- und Zeltplatz untersagt. Denkt bitte an das Ruhebedürfnis anderer Gäste und seid in den Nachtstunden auf dem Campingplatz bitte leise.
Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Es gibt einen großen Hauptparkplatz oberhalb der Kneipp-Anlage. Wohnmobile, Wohnwägen und Camping-Busse müssen unbedingt frühzeitig im Vorfeld angemeldet werden (begrenzte Platzkapazitäten). Bei der Ankunft wird euch dann ein Stellplatz zugewiesen. Auf den öffentlichen Wegen, Straßen oder im Wald geparkte Autos müssen auf Verursacherkosten abgeschleppt werden.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre ist der Eintritt frei. Auch Camping-Tickets müssen erst ab 15 Jahre gekauft werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände und Campingplatz.
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahre) zu sorgen. Den Eltern obliegt die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem Festival.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Partyzettel (Download)
16- und 17-jährige Jugendliche dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit „Partyzettel“ sowie zeitgleich anwesenden Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände (inkl. Campingareal) aufhalten. Im „Partyzettel“ muss eine volljährige Aufsichtsperson mit Unterschrift aufgeführt sein, die während des gesamten Aufenthalts anwesend ist.
Personen aus rechten oder gewaltbereiten Szenen erhalten keinen Einlass zum Festival. Kleidung mit völkischer Symbolik mit NS-Bezug ist untersagt. Ebenso führen homophobe oder sexistische Äußerungen oder Übergriffe zum Ausschluss vom Festival.
Sollte Euch derartiges auffallen, wendet Euch bitte unverzüglich an unser Team im Festivalbüro.
Sollte es zu irgendwelchen Grenzüberschreitungen in Form von Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt kommen, oder ihr euch unwohl fühlt, könnt ihr jederzeit zu unseren Awareness-Personen am Festivalbüro kommen. Sie sind für alle Besucher*innen und Mitwirkende bei Überforderungssituationen, Grenzüberschreitungen oder Diskriminierungen da und unterstützen dabei, sich wieder sicherer und/oder wohler auf dem Festival zu fühlen. Ihr erkennt die Awareness-Personen an ihren farbigen Westen.
Wir werden „Auf Anfang!“ auch bei Regen veranstalten. Denkt bitte daher an ausreichenden Regenschutz wie Regenschirme (auch praktisch bei sengender Hitze ;-)) und Regenjacken…
Denkt an Sonnencreme, Kopfbedeckungen oder auch mutlifunktionale Regenschirme ;-).
Ticketstornierungen können wir nur bis einschließlich 11.7.2025 akzeptieren, da unsere Kapazitäten begrenzt sind.
Mit Betreten des Camping- oder Festivalgeländes willigen die Festivalbesucher:innen in die Verwendung ihrer Stimme und ihres Bildnisses in Aufnahmen jeglicher Art, die vom Veranstalter oder Beauftragten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
Außerdem gestattet er die anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien.
Es ist untersagt die folgenden Gegenstände auf das Eventgelände mitzunehmen:
Sperrgut, Tonanlagen, Stromgeneratoren, Benzin-/Dieselkanister, Gasflaschen (Metallbehälter), Spraydosen, Eddings, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art, sonstige gefährliche Gegenstände…
Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen wird ein Verweis vom Gelände erfolgen.
Zwischen Campingplatz und Parkplatz befindet sich ein kleiner Weiher. Das Baden und Waschen in diesem ist untersagt. Bitte achtet auf eure Kinder!
Ein kurzes Stück hinter dem See in Richtung Daubach lohnt ein Besuch der rund 1000-jährigen Willigis-Kapelle.
Wir haben gesonderte Stellplätze für Wohnmobile, Campingbusse und Wohnwagen. Diese müssen vorher per Email an info@initiative-fm.de angemeldet werden (nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit). Pro darin übernachtender Person ab 15 Jahre ist ein Camping-Ticket erforderlich.
Siehe Campingplatz